Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Vermietung und Dienstleistungen im Bereich Veranstaltungstechnik
Thomas Weger
Grafendorf 19, 9634 Kirchbach
Tel.: 0660 / 252 77 88
E-Mail: thomas@weger-tec.com
1. Geltung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Vermietung von Veranstaltungstechnik sowie für technische Dienstleistungen zwischen Thomas Weger (nachfolgend „Vermieter“) und dem Kunden.
Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
2. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung, mündliche Zusage, Lieferung der Leistung oder durch Zahlung (Anzahlung oder Gesamtbetrag) zustande.
Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
3. Leistungsumfang
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot und kann insbesondere umfassen:
Vermietung von Ton-, Licht- und Bühnentechnik
Auf- und Abbau
technische Betreuung der Veranstaltung
Planung und Beratung
Änderungen oder Zusatzleistungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
4. Preise
Alle Preise sind, sofern nicht anders angegeben, Endpreise inklusive gesetzlicher Steuern.
Zusatzleistungen wie Transport, Auf- und Abbau, Betreuung oder Sonderwünsche werden gesondert verrechnet.
5. Zahlungsbedingungen
Der Miet- bzw. Rechnungsbetrag ist, sofern nicht anders vereinbart:
entweder im Voraus oder
spätestens bei Leistungserbringung fällig
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.
Der Vermieter ist bei Zahlungsverzug berechtigt:
Leistungen zurückzuhalten
nur gegen Vorauszahlung weiter zu arbeiten
6. Lieferung, Transport und Aufbau
Transport, Aufbau und Abbau erfolgen nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Der Kunde hat sicherzustellen, dass:
der Veranstaltungsort frei zugänglich ist
ausreichend Stromanschlüsse vorhanden sind
alle behördlichen Genehmigungen vorliegen
notwendige Sicherheitsvorschriften eingehalten werden
Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund unzureichender Vorbereitung gehen zu Lasten des Kunden.
7. Mietdauer und Rückgabe
Die Mietdauer richtet sich nach der Vereinbarung.
Nach Ablauf der Mietdauer sind alle Geräte vollständig, funktionsfähig und sauber zurückzugeben.
Bei verspäteter Rückgabe kann ein zusätzliches Entgelt verrechnet werden.
8. Pflichten und Haftung des Kunden
Der Kunde trägt während der Mietdauer die volle Verantwortung für die Geräte.
Insbesondere verpflichtet er sich:
sorgfältiger und fachgerechter Umgang
Schutz vor Witterung, Diebstahl und Beschädigung
keine eigenmächtigen Umbauten
Bedienung nur durch geeignete Personen
Der Kunde haftet für:
Schäden, Verlust oder Diebstahl
Schäden durch Dritte, Gäste oder Personal
höhere Gewalt (z. B. Sturm, Regen, Unfälle), sofern die Geräte nicht ausreichend geschützt wurden
9. Technische Betreuung und Personal
Sofern Personal des Vermieters gebucht wird:
unterliegt dieses den Anweisungen des Vermieters
ist nicht verpflichtet, sicherheitswidrige oder gesetzeswidrige Anweisungen des Kunden auszuführen
Der Kunde bleibt Veranstalter und trägt die Gesamtverantwortung für die Veranstaltung.
10. Störungen und Ausfälle
Bei technischen Störungen ist der Vermieter unverzüglich zu verständigen.
Der Vermieter bemüht sich um schnellstmögliche Behebung.
Eine Haftung für Ausfälle oder Unterbrechungen ist ausgeschlossen, sofern keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt.
11. Wetter und höhere Gewalt
Bei Outdoor-Veranstaltungen trägt der Kunde das Wetterrisiko.
Der Vermieter ist berechtigt:
Anlagen aus Sicherheitsgründen abzubauen oder außer Betrieb zu nehmen
den Betrieb bei Gefahr (z. B. Sturm, Starkregen) einzustellen
Eine Rückerstattung erfolgt in diesen Fällen nicht.
12. Rücktritt und Stornierung
Eine Stornierung ist wie folgt möglich:
bis 28 Tage vor Termin: kostenlos
27 bis 14 Tage: 30 %
13 bis 7 Tage: 50 %
ab 6 Tage: 100 %
Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
13. Annahmeverzug
Nimmt der Kunde die Leistung nicht wie vereinbart an:
kann der Vermieter die Kosten dennoch verrechnen
zusätzliche Aufwände werden gesondert in Rechnung gestellt
14. Versicherung
Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, eine geeignete Veranstaltungshaftpflichtversicherung abzuschließen.
Für gemietete Geräte wird eine entsprechende Versicherung empfohlen.
15. Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet nur:
bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit
Für leichte Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren Schaden.
Keine Haftung besteht für:
entgangenen Gewinn
Veranstaltungsabbruch
technische Ausfälle außerhalb des Einflussbereichs
16. Gerichtsstand und Recht
Es gilt österreichisches Recht.
Gerichtsstand ist – soweit zulässig – das zuständige Gericht in Hermagor.
17. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Rest des Vertrages gültig.
18. Schriftform
Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.