Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Vermietung und Dienstleistungen im Bereich Veranstaltungstechnik

Thomas Weger
Grafendorf 19, 9634 Kirchbach
Tel.: 0660 / 252 77 88
E-Mail: thomas@weger-tec.com


1. Geltung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Vermietung von Veranstaltungstechnik sowie für technische Dienstleistungen zwischen Thomas Weger (nachfolgend „Vermieter“) und dem Kunden.

Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.


2. Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung, mündliche Zusage, Lieferung der Leistung oder durch Zahlung (Anzahlung oder Gesamtbetrag) zustande.

Angebote sind freibleibend und unverbindlich.


3. Leistungsumfang

Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot und kann insbesondere umfassen:

Änderungen oder Zusatzleistungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.


4. Preise

Alle Preise sind, sofern nicht anders angegeben, Endpreise inklusive gesetzlicher Steuern.

Zusatzleistungen wie Transport, Auf- und Abbau, Betreuung oder Sonderwünsche werden gesondert verrechnet.


5. Zahlungsbedingungen

Der Miet- bzw. Rechnungsbetrag ist, sofern nicht anders vereinbart:

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.

Der Vermieter ist bei Zahlungsverzug berechtigt:


6. Lieferung, Transport und Aufbau

Transport, Aufbau und Abbau erfolgen nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

Der Kunde hat sicherzustellen, dass:

Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund unzureichender Vorbereitung gehen zu Lasten des Kunden.


7. Mietdauer und Rückgabe

Die Mietdauer richtet sich nach der Vereinbarung.

Nach Ablauf der Mietdauer sind alle Geräte vollständig, funktionsfähig und sauber zurückzugeben.

Bei verspäteter Rückgabe kann ein zusätzliches Entgelt verrechnet werden.


8. Pflichten und Haftung des Kunden

Der Kunde trägt während der Mietdauer die volle Verantwortung für die Geräte.

Insbesondere verpflichtet er sich:

Der Kunde haftet für:


9. Technische Betreuung und Personal

Sofern Personal des Vermieters gebucht wird:

Der Kunde bleibt Veranstalter und trägt die Gesamtverantwortung für die Veranstaltung.


10. Störungen und Ausfälle

Bei technischen Störungen ist der Vermieter unverzüglich zu verständigen.

Der Vermieter bemüht sich um schnellstmögliche Behebung.

Eine Haftung für Ausfälle oder Unterbrechungen ist ausgeschlossen, sofern keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt.


11. Wetter und höhere Gewalt

Bei Outdoor-Veranstaltungen trägt der Kunde das Wetterrisiko.

Der Vermieter ist berechtigt:

Eine Rückerstattung erfolgt in diesen Fällen nicht.


12. Rücktritt und Stornierung

Eine Stornierung ist wie folgt möglich:

Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.


13. Annahmeverzug

Nimmt der Kunde die Leistung nicht wie vereinbart an:


14. Versicherung

Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, eine geeignete Veranstaltungshaftpflichtversicherung abzuschließen.

Für gemietete Geräte wird eine entsprechende Versicherung empfohlen.


15. Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet nur:

Für leichte Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren Schaden.

Keine Haftung besteht für:


16. Gerichtsstand und Recht

Es gilt österreichisches Recht.

Gerichtsstand ist – soweit zulässig – das zuständige Gericht in Hermagor.


17. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Rest des Vertrages gültig.


18. Schriftform

Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.